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Thema: Asylbewerberunterkunft Hohenmölsen

Fragen & Antworten

Im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewerbern in Hohenmölsen gibt es noch ein paar Fragen die sich Bürger gestellt haben. Wir möchten hier einige Antworten dazu liefern:

1) Wer hat entschieden, dass eine Unterkunft für Asylbewerber nach Hohenmölsen kommt?

Die Entscheidung darüber liegt beim Landrat und der Kreisverwaltung. Ausländer die in Deutschland um Asyl bitten werden nach gewissen Quoten auf die Bundesländer verteilt und das Bundesland verteilt die Asylbewerber dann auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Der Landkreis regelt die weitere Unterbringung in Wohnungen und Gemeinschaftsunterkünften in der Fläche. Bisher erfolgte das vorwiegend in Zeitz und teilweise in Naumburg und Weißenfels. Durch die gestiegenen Asylbewerberzahlen reicht das nicht mehr aus und der Landkreis ist auf die Suche nach Alternativen gegangen, auch in Hohenmölsen.

2) Hat der Stadtrat entschieden, dass die Unterkunft der Asylbewerber auf das ehemalige Kasernengelände kommt und nicht ins leer stehende Krankenhaus?

Diese Entscheidung liegt beim Landrat, nicht beim Hohenmölser Bürgermeister oder Stadtrat. Diese haben darauf auch nur begrenzten Einfluss. Das Krankenhaus und auch das Kasernengelände sind nicht in Besitz der Stadt. Der Landkreis muss sich nur mit dem Besitzer über Anmietung einig werden. Der Stadtrat hat also zum Standort kein Mitentscheidungsrecht und auch keinen Beschluss dazu gefasst. Auch in der Erklärung der Fraktionsvorsitzenden wurde kein Standort favorisiert. Einzelne Parteien haben sich für bestimmte Standorte ausgesprochen, aber nicht der Stadtrat!

3) Entscheiden die Bürger mit, ob in Hohenmölsen Asylbewerber aufgenommen werden?

Es gibt zu dieser Thematik keine Bürgerbefragung oder ähnliches. Die Aufnahme von Menschen die um Asyl bitten, also eventuell politisch verfolgt werden ist ein Grundrecht und die Verteilung soll flächendeckend und solidarisch erfolgen. Eine Asylunterkunft erzeugt oft anfangs Ängste und ist mit Vorurteilen behaftet. Erfahrungen an-derer Kommunen zeigen allerdings, dass diese Ängste und Vorurteile sich nicht bewahrheiten. Eine Befragung der Bevölkerung würde eine flächendeckende und solidarische nur erschweren, deshalb obliegt die Entscheidung darüber ihren gewählten Vertretern (hier dem Landrat).

4) Was haben die Menschen für einen Status die hier untergebracht werden? Sind es geduldete Ausländer, Anerkannte oder Abgelehnte?

Es handelt sich um Asylbewerber, also Menschen, die einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt haben und deren Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Diese Menschen haben keine Duldung, sie haben eine Aufenthaltsgestattung für die Dauer ihres Verfahrens. Sie sind weder anerkannt noch abgelehnt, weil ihr Verfahren noch läuft.

5) Handelt es sich bei den aufzunehmenden Personen um Kriegsflüchtlinge oder Wirtschaftsflüchtlinge?

Im Rahmen ihres Asylverfahrens können die Asylbewerber die Gründe darlegen, die zum Verlassen des Heimatlandes geführt haben. Diese sind sehr vielfältig. Vielfach sind es kriegerische Auseinandersetzungen, Verfolgung aufgrund Rasse, Religion oder ähnlichem, aber auch wirtschaftlicher Notlagen. Auf Grundlage der angegebenen Gründe entscheidet das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über Anerkennung oder Ablehnung des Asylantrages. Grundsätzlich gewährt Deutschland kein wirtschaftliches Asyl, sondern nur Schutz vor politischer Verfolgung. Jedoch wird immer der Einzelfall geprüft und dieser lässt sich nicht immer nur nach Kriegs- oder Wirtschaftsflüchtlingen unterscheiden. Unabhängig davon hat sich Deutschland verpflichtet ein gewisses Kontingent an Menschen aus den Flüchtlingslagern in den Nachbarländern Syriens aufzunehmen (sogenannte Kontingentflüchtlinge). Diese werden nicht in der Unterkunft in Hohenmölsen untergebracht.

6) Werden in Hohenmölsen vorwiegend Familien oder Einzelpersonen untergebracht? Sind es mehr Männer oder Frauen?

Das kann man im Vorfeld nicht genau sagen. Keiner weiß ob in der nächsten Zeit vorrangig Familien oder Einzelpersonen in Deutschland Schutz suchen, auch nicht ob es sich um mehr Frauen oder Männer handelt. Der Landkreis erfährt oft erst wenige Tage vorher wie viele Menschen er aufnehmen muss und auch ob es sich um Männer, Frauen oder Familien handelt. Auch Angaben über Nationalität, Religion oder ähnliches sind nur sehr kurzfristig vor der Ankunft bekannt.

7) Wie werden die Asylbewerber untergebracht?

Grundsätzlich gibt es die Unterbringung in Wohnungen oder in Gemeinschaftsunterkünften. In Hohenmölsen wird ein altes Unterkunftsgebäude der ehemaligen Kaserne als Gemeinschaftsunterkunft genutzt. Die Asylbewerber nutzen Bad und Küche als Gemeinschaftsräume.

8) Warum hat sich die SPD-Hohenmölsen nicht für einen Standort ausgesprochen, wie es andere Parteien gemacht haben?

Wie schon in Frage 2 beschrieben haben die Stadträte, auch die der SPD, nur äußerst geringen Einfluss auf die Standortwahl der Asylunterbringung in Hohenmölsen. Die Entscheidung darüber wird woanders, nämlich auf Kreisebene getroffen. Auch sind die Asylbewerber nicht in ihrer Unterkunft eingeschlossen. Egal wo sie untergebracht sind, sie können und werden sich frei in Hohenmölsen bewegen. Deshalb steht für uns der Gedanke der Integration im Vordergrund um mögliche Probleme zu vermeiden. Wir finden es gewinnbringender für alle sich damit auseinanderzusetzen, als eine Standortdiskussion zu führen, welche sowieso woanders entschieden wird.

9) Entstehen durch die Gemeinschaftsunterkunft direkte Kosten für die Stadt Hohenmölsen?

Laut klarer Aussage der Kreisverwaltung: Nein!

10) Wieviele Asylbewerber sollen in Hohenmölsen untergebracht werden?

Es sollen ca. 60 Personen untergebracht werden.

11) Ab wann werden die Menschen in Hohenmölsen untergebracht?

Der Mietvertrag ist vom Kreistag beschlossen. Es wird jetzt das Gebäude ertüchtigt (Schaffen eines Fernwärmeanschlusses, Sanieren der Sanitärräume und Einrichten eines Büros) und es erfolgen die Ausschreibungen (Sozialbetreuung, Hausmeisterdienst und Wachschutz). Zum Ende des 1. Quartals 2015 sollen diese Vorbereitungen erledigt sein und ca. ab Beginn des 2. Quartals 2015 können Asylbewerber in Hohenmölsen untergebracht werden.

12) Wie lange sollen in Hohenmölsen Asylbewerber untergebracht werden?

Der Mietvertrag ist vorerst auf 5 Jahre geschlossen. Alles Weitere hängt dann von der Entwicklung der Asylbewerberzahlen ab.